Mit dem sogenannten „Merge“ wechselt Ethereum (ETH) das Konsensverfahren von Proof-of-Work auf Proof-of-Stake. Dieses Upgrade auf ETH 2.0 soll laut aktueller Einschätzung noch im Oktober 2022 vollständig abgeschlossen sein und bietet für Investoren und Krypto-Enthusiasten neue Möglichkeiten, um Krypto-Einkünfte zu erzielen.
In Zusammenarbeit mit Bitfly aka. @etherchain_org, welche mit Ethermine den leistungsstärksten ETH Mining-Pool der Welt betreiben, hat Natalie Enzinger die verschiedenen Arten des ETH 2.0 Stakings für die österreichische Rechtslage steuerlich eingeordnet.
Im nachfolgenden Link werden die Methoden Solo Staking, Staking-as-a-Service (SaaS) und Liquid Pool Staking (rETH) anhand von Rocketpool für dich kompakt in einem PDF-File zusammengefasst.
Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die österreichische Finanzverwaltung derzeit oder in Zukunft abweichende Ansichten vertritt bzw. dass sich eine abweichende Judikatur ergibt. Für die steuerliche Einordnung wird davon ausgegangen, dass das ETH-Staking von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Österreich im Rahmen der Vermögensverwaltung (nicht gewerblich) durchgeführt wird.