Es gibt eine wichtige Neuerung für alle Krypto-Investor:innen, die österreichische Krypto-Dienstleister wie Bitpanda oder Coinfinity nutzen. Ab 2025 müssen diese Anbieter auf Wunsch ihren Kund:innen ein sogenanntes „Steuerreporting“ für ihre Kryptowährungen ausstellen. Welche Vorteile das bringt und was zu beachten ist, beschreiben wir in diesem Artikel.
Was ist die Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO)?
Die Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) ist eine neue Regelung in Österreich, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Sie betrifft die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen, einschließlich Kryptowährungen, durch diejenigen, die zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind (inländische Banken, Broker und Kryptowährungs-Dienstleister).
Diese Verordnung ist erstmals für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden, somit kannst du Anfang 2026 ein solches Steuerreporting bei Dienstleistern wie Bitpanda oder Coinfinity beantragen.
Das neue Steuerreporting soll Unklarheiten und Nachweisprobleme reduzieren und eine einheitliche, detaillierte Darstellung der Kapitalerträge, einschließlich Einkünfte aus Kryptowährungen und darauf entfallenden Steuern, bieten.
Wer ist zur Ausstellung der Steuerreportings verpflichtet?
Zur Ausstellung der Steuerreportings sind Abzugsverpflichtete wie inländische Banken, Broker bzw. Kryptowährungs-Dienstleister verpflichtet. Diese müssen ihren Kund:innen auf deren Verlangen eine oder mehrere Steuerbescheinigungen (Steuerreportings) für abgeschlossene Kalenderjahre ausstellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung eines Steuerreportings erstreckt sich ausschließlich auf unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in AT).
Welche Fristen gelten für die Bereitstellung der Steuerreportings?
Das Steuerreporting muss bis zum 31. März des Folgejahres bereitgestellt werden. Auf Verlangen des Steuerpflichtigen muss eine Ausstellung für die vergangenen fünf Kalenderjahre erfolgen. Nachträgliche Korrekturen sind in den Steuerreportings der folgenden drei Kalenderjahre zu vermerken.
In welchen Fällen soll man ein Steuerreporting für Kryptowährungen verlangen?
Du solltest ein Steuerreporting von deinem Kryptowährungs-Dienstleister verlangen, wenn du einen Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften in deiner Steuererklärung vornehmen möchtest.
Dies ist besonders wichtig, wenn Du in einem Kalenderjahr sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Kryptowährungen bzw. Kapitalvermögen bei verschiedenen Kryptowährungs-Dienstleistern oder Banken hattest. Ein Ausgleich eines Verlustes aus Kryptowährungen bei einem Kryptowährungs-Dienstleister mit anderen positiven Kapitaleinkünften bei Banken, Brokern oder Kryptowährungs-Dienstleistern kann nur im Wege der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Tipp
Von jedem inländischen Kryptowährungs-Dienstleister solltest du für Zwecke der Dokumentation und des Nachweises ein solches Steuerreporting anfordern.
Was muss ein Steuerreporting iZm Kryptowährungen enthalten?
Ein Steuerreporting muss alle für den Steuerpflichtigen relevanten Daten über die ihn betreffenden Geschäftsfälle eines Kalenderjahres enthalten.
Es muss nach einer Vorlage (Anlage 1 der Verordnung) erstellt werden. Auch Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen sind wie die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zeigen, anzuführen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Einkünfte aus Kryptowährungen, auf die der besondere Steuersatz (27,5%) anwendbar ist, bei denen ein automatischer Verlustausgleich durch den Kryptowährungs-Dienstleister zulässig ist oder nicht.
Ein automatischer Verlustausgleich durch den Kryptowährungs-Dienstleister ist dann nicht zulässig, wenn die Einkünfte aus Kryptowährungen einem Betriebsvermögen oder Treuhandvermögen zuzurechnen sind oder wenn die Einkünfte pauschal (KESt-Abzug nach § 93 Abs 4a EStG) ermittelt wurden.
Tabelle 1
Tabelle 2
Tipp
In den Tabellen wird auf die relevanten Kennzahlen im Steuererklärungsformular E1kv verwiesen, sodass der Steuerpflichtige bzw. dessen Steuerberatung die notwendigen Eintragungen in der Steuererklärung vornehmen können.
Fazit zum Steuerreporting für Kryptowährungen
Die neue Steuerreporting-Verordnung bringt wichtige Änderungen für die Berichterstattung von Einkünften aus Kapitalvermögen, einschließlich Kryptowährungen. Durch die detaillierte und einheitliche Darstellung der Kapitalerträge und darauf entfallenden Steuern soll sie Unklarheiten und Nachweisprobleme reduzieren.
Es ist ratsam, ein Steuerreporting von deinem Kryptowährungs-Dienstleister, deinem Broker oder deiner Bank anzufordern, insbesondere wenn du einen Verlustausgleich in deiner Steuererklärung vornehmen möchtest. So kannst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Informationen fristgerecht zur Verfügung hast und deine Steuerlast optimierst. Wenn du Fragen zur Umsetzung der Verordnung hast oder Unterstützung benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
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