Wenn du planst, aus Österreich wegzuziehen und dich in einem anderen Land niederzulassen, solltest du dich auf einige steuerliche Besonderheiten vorbereiten, insbesondere wenn du Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum besitzt. Ein wichtiges Thema in diesem Kontext ist die Wegzugsbesteuerung. Aber was bedeutet das eigentlich?

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist ein steuerrechtliches Instrument, das darauf abzielt, einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen, wenn eine Person ihr steuerliches Domizil aus einem Land in ein anderes verlegt. Sie betrifft sowohl den Wegzug einer natürlichen Person als auch die unentgeltliche Übertragung („Schenkung“) von Kryptowährungen an natürliche Personen im Ausland. Im Kern geht es darum, dass der Staat sicherstellen möchte, dass Wertsteigerungen, die während der Steuerpflicht in diesem Land entstanden sind, auch dort besteuert werden. Dies betrifft vor allem Vermögenswerte wie z.B. Unternehmensanteile, Aktien oder eben Kryptowährungen.

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Welche Kryptowährung unterliegt der Wegzugsbesteuerung?

Nicht jede gehaltene Kryptowährung fällt automatisch unter die Wegzugsbesteuerung. Nur für Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 erworben wurden, greift diese Regelung. Das heißt, wenn du Kryptowährungen vor diesem Datum gekauft hast, unterliegen diese nicht der Wegzugsbesteuerung.

Wichtig

NFTs (Non-Fungible Tokens) werden steuerlich anders behandelt. Sie gelten nicht als Kryptowährungen im einkommensteuerlichen Sinn und unterliegen daher nicht der Wegzugsbesteuerung.

Kann ein Besteuerungsaufschub bei Wegzug in ein EU-/EWR-Land beantragt werden?

Das österreichische Steuerrecht bietet die Möglichkeit, die Besteuerung der stillen Reserven aufzuschieben, wenn du in ein anderes EU- oder EWR-Land umziehst. Das bedeutet, du musst die Steuer nicht sofort bei deinem Wegzug bezahlen, sondern kannst dies aufschieben, bis du die entsprechenden Kryptowährungen tatsächlich veräußerst. Diesen Aufschub musst du allerdings in deiner Steuererklärung beantragen. Es ist wichtig, diesen Antrag korrekt und fristgerecht einzureichen, um von dieser Regelung profitieren zu können. Unsere Expert:innen unterstützen dich gerne:

Beispiel: Wegzugsbesteuerung auf Bitcoin und Ethereum

Nehmen wir an, Bob, ein Krypto-Investor, entscheidet sich, aus Österreich am 6.11.2024 wegzuziehen. Bob besitzt 10 Bitcoins und 100 Ethereum, die er am 10.06.2022 erworben hat. Die Anschaffungskosten für die Bitcoins lagen bei 250.000 Euro (25.000 Euro pro Stück) und für Ethereum bei 120.000 Euro (1.200 Euro pro Stück). Zum Zeitpunkt seines Wegzugs am 06.11.2024 wird angenommen, dass Bob diese Kryptowährungen fiktiv veräußert.

Der Marktwert der Bitcoins beträgt am 06.11.2024 690.000 Euro (69.000 pro Stück) und der von Ethereum liegt bei 240.000 Euro (2.400 Euro pro Stück). Der fiktive Veräußerungserlös wäre somit insgesamt 930.000 Euro. Der Gewinn aus dem Wegzug errechnet sich dann aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem fiktiven Veräußerungserlös:

Wenn Bob in ein Nicht-EU-/EWR-Land zieht, muss er den fiktiven Gewinn in Höhe von 560.000 Euro mit 27,5% im Rahmen der letzten Steuererklärung besteuern. Die Steuer daraus beträgt 154.000 Euro.

Sollte Bob in ein EU-/EWR-Land ziehen, kann er einen Antrag auf Steueraufschub in der Steuererklärung stellen. Dies bedeutet, dass er die Steuer auf den Gewinn von 560.000 Euro nicht sofort zahlen muss. Erst wenn Bob tatsächlich seine Kryptowährungen verkauft, muss die Steuer im Nachhinein in Österreich bezahlt werden.

Noch Krypto-Fragen?

Die Wegzugsbesteuerung ist ein komplexes Feld, das insbesondere bei Besitz von Kryptowährungen besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wenn du ähnliche Pläne hast, ist es ratsam, dich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig zu planen.

Wenn du noch mehr Infos brauchst oder Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung deiner Krypto-Transaktionen suchst, schau einfach bei uns vorbei! Wir von cryptotax by enzinger sind ein Team aus Expertinnen und Experten für Krypto-Steuern, Krypto-Compliance und Krypto-Daten in Österreich. Du kannst dich gerne mit deinen Fragen bei uns melden. 

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.