Wann gilt Krypto-Trading in Österreich als gewerblich und wann als privat? Der Kryptomarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung und immer mehr Menschen investieren in Kryptowährungen. Nicht-gewerbliches Krypto-Trading ist in Österreich Teil der sogenannten privaten Vermögensverwaltung und vergleichbar mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder ETFs. Dabei steht oft die Wertsteigerung im Vordergrund und viele betreiben dieses Trading neben ihrem Hauptberuf, indem sie eigenes Kapital einsetzen.

Privates oder gewerbliches Krypto-Trading?

Erzielst du privat Gewinne aus dem Trading von Kryptowährungen, werden diese wie Kapitalvermögen besteuert. Die Details dazu findest du hier:

Krypto Steuer Österreich Guide

Unter bestimmten Umständen kann es jedoch dazu kommen, dass das Finanzamt deine Trading-Aktivitäten als gewerbliches Trading einstuft, was gravierende Folgen haben kann.

Konsequenzen der Einstufung als gewerbliches Krypto-Trading in Österreich

Sollte dein Trading als gewerblich eingestuft werden, hat dies bedeutende steuerliche Konsequenzen. Du wirst wie ein Unternehmer behandelt, und deine Gewinne unterliegen der Einkommensteuer (0% – 55%) sowie der Sozialversicherung. Darüber hinaus könnten weitere Verpflichtungen wie Gewerbeanmeldung und Buchführungspflichten entstehen.

Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Trading kann herausfordernd sein und ist stets von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängig. Es gibt gewisse Indizien, auf die du achten kannst.

Wann wird Krypto-Trading als gewerblich eingestuft, und welche Kriterien sind dabei entscheidend?

Beachte

In Österreich gibt es keine speziellen Gerichtsentscheidungen, die genau festlegen, wann Krypto-Trading als gewerbliche Tätigkeit gilt.

Allerdings können die Regeln, die normalerweise für den Handel mit Wertpapieren gelten, als Richtlinie herangezogen werden.

Die Einkommensteuerrichtlinien nennen Indizien für gewerbliches Krypto-Trading. Entscheidend ist, dass stets das Gesamtbild des Einzelfalls berücksichtigt wird, d.h., jeder Fall muss individuell untersucht werden.

Kriterien für gewerbliches Krypto-Trading

Die Einkommensteuerrichtlinien führen demonstrativ folgende Indizien an, die auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen können:

  • Anbieten von Kryptowährungsgeschäften an eine breite Öffentlichkeit und Abschluss von Geschäften auf fremde Rechnung
  • Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften sowie die Beschäftigung von Angestellten
  • Ausüben der Tätigkeit als Hauptberuf und Hauptquelle der Einkünfte
  • Systematische Ausnutzung von Marktschwankungen durch den Einsatz von EDV-gestützten Simulationsmodellen
  • Einflussnahmemöglichkeiten auf Preishöhe und Konditionen
  • Einsatz einschlägiger beruflicher Erfahrungen und Mittel (Branchenkenntnisse, Know-how)

Was bedeutet das für dein Krypto-Trading?

Die Gewerblichkeit von Trading-Aktivitäten ist ein komplexes Feld, das beim Vorliegen der genannten Indizien besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wenn du denkst, dass deine Tätigkeit als gewerbliches Krypto-Trading gewertet werden könnte, ist es ratsam, sich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig zu planen.

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.