Wie werden Metals (Edelmetalle), Krypto-Indizes (BCIs), Commodities (Rohstoffe), Stocks (Aktien und ETFs) und Cash Plus von Bitpanda in Österreich besteuert? Bei Bitpanda kann man, abgesehen von Kryptowährungen, in verschiedene weitere Asset-Klassen investieren. Wie du diese Anlagen in Österreich versteuern musst, erklären wir dir hier!

Bitpanda Kryptowährungen

Auf Bitpanda kannst du Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ohne ein eigenes Wallet auf einer Blockchain einrichten zu müssen. Bitpanda verwahrt für dich als Treuhänder die Kryptowährungen in deinem Namen.

Du bist also als Treugeber jederzeit wirtschaftlicher Eigentümer deiner Kryptowährungen und kannst deine Kryptowährungen auch auf externe Wallets – sofern technisch von Bitpanda vorgesehen – außerhalb des Bitpanda Systems übertragen. Im Falle einer Insolvenz von Bitpanda steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Kryptowährungen ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu, d.h. der Kunde bzw. die Kundin kann die Übergabe der ihm bzw. ihr zurechenbaren Kryptowährungen fordern. 

Krypto Steuer Österreich Guide

Wie werden Kryptowährungen, die auf Bitpanda ge- und verkauft werden, besteuert?

Als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen gelten grundsätzlich alle Gewinne und Verluste aus der Veräußerung gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) sowie dem Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen).

Explizit ausgenommen von der Besteuerung ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung. In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die erhaltene Kryptowährung zu übertragen, d.h. die gesamte Wertsteigerung wird dadurch erst bei einer späteren Veräußerung gegen FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) besteuert. Bitpanda hat ab 01.01.2024 die Verpflichtung von solchen Gewinnen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% einzubehalten.

Zusätzliche Details findest du hier – Krypto steuereinfach in Österreich: KESt bei Bitpanda

Bitpanda Metals (Edelmetalle)

Bei Bitpanda Metals kannst du Gold, Silber, Platin und Palladium kaufen und in deinem Account digital verwahren. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erwirbt der Kunde bzw. die Kundin durch Kauf von sogenannte „M-Token“ Miteigentum an den bei einem externen Tresorbetreiber gehaltenen Edelmetallen. Die Halter von M-Token haben keinen Anspruch auf Lieferung des physischen Edelmetalls durch den Tresorbetreiber oder Bitpanda.

Laut AGB stellen M-Token kein Wertpapier, Zertifikat, Differenzkontrakt oder sonstiges Finanzinstrument dar. Im Falle der Insolvenz steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Edelmetalle – wie bei Kryptowährungen (siehe oben) – ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu.

Können für Bitpanda Metals in Österreich Steuern anfallen?

Aus unserer Sicht ist das Investment in Bitpanda Metals aufgrund der Ausgestaltung als Miteigentum und dem zustehenden Aussonderungsrecht im Falle einer Insolvenz mit einer direkten Investition in physische Edelmetalle vergleichbar. Folgt man dieser Rechtsansicht, fallen Einkünfte aus der Veräußerung von Bitpanda Metals unter die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind nur dann mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.

Es ist aber zu beachten, dass von Seiten des Finanzministeriums (BMF) Aussagen in den Einkommenssteuerrichtlinien bestehen, dass, solange du dir das physische Edelmetall nicht liefern lässt und dieses dann verkaufst, es sich immer um ein Zertifikat (= Derivat) auf das Edelmetall handelt. Somit liegt, wenn es keine (bzw. eine nur theoretische) Möglichkeit gibt, dass du dir das Edelmetall liefern lässt, laut dieser Ansicht immer ein Zertifikat vor. Hinweis: Der Gewinn aus dem Verkauf wäre dann in Österreich – unabhängig von einer Behaltedauer – mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern und in der Steuererklärung zu deklarieren. Ein automatischer KESt-Abzug gilt derzeit nicht für solche Derivate.

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Bitpanda Krypto-Indizes (BCIs)

Beim Produkt „Krypto-Index“ können Kund:innen laut AGB mit einem Klick mehrere Kryptowährungen nach einem vorab definierten Aufteilungsschlüssel kaufen. So kann man relativ einfach in diverse Kryptowährungen investieren.

Es stehen Bitpanda Crypto Index 5 („BCI5“), Bitpanda Crypto Index 10 („BCI10“), Bitpanda Crypto Index 25 („BCI25“) und andere Index-Produkte zur Verfügung. Der Wert des Index-Produkts ergibt sich aus der Summe der Werte der gehaltenen Kryptowährung. Jeweils zum Monatsletzten findet eine Anpassung der Gewichtung der Kryptowährungen statt, die dazu führt, dass Kryptowährungen durch andere Kryptowährungen ersetzt werden (sogenanntes „Rebalancing“). Die Verteilung als Grundlage für den Kauf sowie für das Rebalancing wird von einem externen Index-Provider berechnet und von Bitpanda auf Basis dieser Berechnungen durchgeführt.

Kund:innen können das Index-Produkt grundsätzlich jederzeit auf der Bitpanda Plattform beenden und die jeweiligen Kryptowährungen auf die üblichen Bitpanda-Wallets übertragen (als „Claim“ bezeichnet). Die entnommenen Kryptowährungen entsprechen sodann den sonst über Bitpanda erworbenen Kryptowährungen und unterscheiden sich nicht von diesen, d.h. Kund:innen können diese in weitere Folge veräußern oder – sofern es sich nicht um „Index-Only-Coins“ handelt – auf eigene Wallets übertragen. Im Falle der Beendigung des Index Produktes erhalten Kund:innen somit alle Kryptowährungen außer die Index-Only-Coins, diese werden gegen Fiat-Token veräußert.

Beachte

Obwohl der Kauf des Index-Produkts auf den Eigentumserwerb von Kryptowährungen abzielt, ist der tatsächliche Eigentumserwerb rechtlich umstritten und nicht abschließend geklärt. Kritisch ist, dass im Insolvenzfall unklar ist, ob Anleger:innen bevorzugte Behandlung genießen oder ihre Forderung nur als Teil der allgemeinen Insolvenzmasse geltend machen können.

Wie werden Bitpanda Krypto-Indizes in Österreich besteuert?

Da du hier die einzelnen Kryptowährungen kaufst bzw. verkaufst, richtet sich die steuerliche Behandlung nach den allgemein für Kryptowährungen vorgesehenen Bestimmungen. Nach der neuen Rechtslage, welche ab 01.03.2022 (bzw. durch Option ab 01.01.2022) Anwendung findet, löst der Tausch von Kryptowährungen (hier im Rahmen des „Rebalancing“) keine Besteuerung mehr aus. Erst wenn die Kryptowährungen in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte bzw. Dienstleistungen getauscht werden, erfolgt eine Besteuerung von Gewinnen mit dem Sondersteuersatz von 27,5% (KESt-Abzug durch Bitpanda). Auch wenn das Krypto-Produkt durch „Claim“ beendet wird, liegt noch keine steuerliche Realisierung vor, solange die aus dem Krypto-Index entnommene Kryptowährung noch nicht in gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wurde. Sollten „Index-Only-Token“ in gesetzliches Zahlungsmittel getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor.

Hinweis

Für Kryptowährungen, die vor der neuen Rechtslage im Rahmen des Produktes „Krypto-Indices“ erworben wurden, sind die alten steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich Tausch von Kryptowährungen zu beachten. Ein Rebalancing führte in der alten Rechtslage daher zu einem steuerbaren Vorgang im Rahmen von Einkünften aus Spekulationsgeschäften, sofern die jeweiligen Kryptowährungen nicht länger als ein Jahr im Bestand waren.

Bitpanda Commodities (Rohstoffe)

Bei Bitpanda Commodities investierst du über einen Derivatevertrag mit Bitpanda in börsengehandelte Rohstoffe (sogenannte Exchange Traded Commodities, kurz: „ETCs“). Unter ETCs versteht man börsengehandelte Wertpapiere, die an die Wertentwicklung von Rohstoffen gekoppelt sind. Laut AGB werden von Bitpanda ETCs gekauft und bei einer Depotbank gehalten. Basierend auf diesem Portfolio können Kund:innen über Derivateverträge anteilig in ETCs investieren.

Bei einem Derivat handelt es sich um ein Finanzinstrument, dessen Wert vom zugrundeliegenden Asset (hier ETCs) bestimmt wird. Im Gegensatz zu Bitpanda Metals werden bei Bitpanda Commodities keine physischen Rohstoffe von Bitpanda verwahrt, sondern nur die ETCs bei einer Depotbank gehalten.

Im Falle der Insolvenz besteht kein Aussonderungsrecht (wie bei Bitpanda Metals), aber laut AGB wird dem Kunden bzw. der Kundin ein Pfandrecht auf die von Bitpanda gehaltenen ETCs eingeräumt, das der erstrangigen Besicherung der Forderung dient. Für die mit Pfandrecht belasteten ETCs besteht im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht, d.h. diese ETCs werden von der Insolvenzmasse getrennt verwertet um damit vorrangig die Kund:innen, die ein Pfandrecht an den ETCs hatten, zu befriedigen.

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Welche Steuern können sich in Österreich aus Bitpanda Commodities ergeben?

Da es sich um ein unverbrieftes Derivat handelt, kommt der normale Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zur Anwendung. Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da ein automatischer KESt-Einbehalt derzeit nicht vorgesehen ist.

Beachte

Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!

Bitpanda Stocks: Aktien und ETFs

Bei Bitpanda Stocks erwirbt man keine Aktien oder ETFs (sogenannte „Exchange Traded Funds“), sondern ein Finanzinstrument, dessen Wert von Aktien oder ETFs als Basiswert abgeleitet wird. Es handelt sich hierbei also wie bei Bitpanda Commodities um einen Derivatvertrag.

Bitpanda erwirbt an einer Börse echte Aktien und ETFs, die von Bitpanda in einer Depotbank verwahrt werden. Im Rahmen eines Derivatvertrages kann der Kunde an Wertsteigerungen der Aktien oder ETFs partizipieren. Im Falle der Insolvenz besteht auch hier kein Aussonderungsrecht (wie bei Bitpanda Metals), aber den Kund:innen wird wie bei Bitpanda Commodities ein Pfandrecht auf die von Bitpanda gehaltenen Aktien/ETFs eingeräumt.

Wie musst du Kapitalerträge aus Bitpanda Stocks in Österreich versteuern?

Da es sich um ein unverbrieftes Derivat handelt, kommt der normale Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zur Anwendung. Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da ein automatischer KESt-Einbehalt derzeit nicht vorgesehen ist.

Beachte

Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!

Bitpanda Leverage: Hebelprodukte auf Kryptowährungen

Bei Bitpanda Leverage können Kund:innen mit Hebel auf steigende oder fallende Kurse des Basiswertes (hier Kryptowährungen) setzen um von der Preisentwicklung einer bestimmten Kryptowährung zu profitieren, ohne die zugrundeliegende Kryptowährung zu besitzen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Contracts for Difference“ (kurz: CFDs), die ebenfalls zu den unverbrieften Derivaten gehören.

Wie werden Bitpanda Leverage Produkte in Österreich besteuert?

Da es sich nicht direkt um Kryptowährungen handelt, ist bei jedem Verkauf der Position der jeweilige Gewinn oder Verlust realisiert. Besteuert wird dieser Gewinn wie andere nicht verbriefte Derivate mit dem normalen Einkommensteuertarif (0% bis 55%).

Beachte

Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!

Bitpanda Cash Plus: „Zinsen“ für dein Euro-Guthaben

Bei Bitpanda Cash Plus erhältst du laufend „Zinsen“ auf dein Euro-Guthaben bei Bitpanda. Hier handelt es sich aber um keine normalen Bankzinsen, sondern um einen Derivatvertrag auf einen Geldmarktfonds.

Wie bei Bitpanda Commodities oder Bitpanda Stocks ist eine Pfandrecht integriert, welches dem Kunden im Falle einer Insolvenz von Bitpanda einen vorrangigen Anspruch verschafft.

Wie werden Zinsen aus Bitpanda Cash Plus in Österreich besteuert?

Da es sich um keine normalen Bankzinsen handelt, unterliegt die Vergütung nicht dem Sondersteuersatz von 27.5% sondern der normale Einkommensteuertarif fällt an. Das heißt, dass du darauf, je nachdem, wie hoch dein restliches Einkommen ist, zwischen 0% und 55% Steuer bezahlen musst.

Mehr Details findest du hier – Zinsen von Bitpanda Cash Plus in Österreich richtig versteuern

Bitpanda Staking

Wenn du stakingfähige Kryptowährungen auf Bitpanda haltest, dann hast du die Möglichkeit Staking-Rewards zu verdienen. Als Bitpanda Kunde bzw. Kundin behältst du das wirtschaftliche Eigentum an den stakingfähigen Kryptowährungen.

Das Staking wird von der Bitpanda GmbH oder einem Drittanbieter in deinem Auftrag durchgeführt. Die Auszahlung der Staking-Rewards erfolgt einmal pro Woche.

Wie werden Bitpanda Staking-Rewards in Österreich besteuert?

Für Kryptowährungen, die als Staking-Rewards zufließen, gibt es eine Ausnahmebestimmung. Solche Staking-Rewards sind bei Erhalt am Kundenkonto nicht steuerbar, d.h. sie müssen in diesem Zeitpunkt noch nicht besteuert werden.

Erst wenn die Staking-Rewards in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) getauscht werden, fällt eine Steuer von 27.5% an. Diese Ausnahmebestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn das Staking treuhändig von Dritten (hier Bitpanda) durchgeführt wird.

Übersichtstabelle: Steuern auf Bitpanda Investments in Österreich

Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie Bitpanda Investments besteuert werden:

ProduktEinkunftsartSteuersatzKESt-Abzug
Bitpanda KryptowährungenEinkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStGBei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5%   Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar  Ja
Bitpanda MetalsEinkünfte aus Spekulationsgeschäfte § 31 EStG      


bzw. lt. BMF-Aussagen uU § 27 Abs 4 EStG (Zertifikat)
< 1 Jahr = Est-Tarif (0 % – 55%), > 1 Jahr = nicht steuerbar  


ESt-Tarif (0 %– 55%)
Nein
Bitpanda Indices (BCIs)Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStGBei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5%   Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar  Ja
Bitpanda CommoditiesEinkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStGESt-Tarif (0 %– 55%)Nein
Bitpanda StocksEinkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStGESt-Tarif (0 %– 55%)Nein
Bitpanda LeverageEinkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStGESt-Tarif (0 %– 55%)Nein
Bitpanda Cash PlusEinkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStGESt-Tarif (0 %– 55%)Nein
Bitpanda StakingBei Erhalt am Kundenkonto keine Besteuerung  


Bei Tausch in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen): Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG
 –


27,5%
–      


Ja

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Sie wurde auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen (Bitpanda Allgemeine Auftragsbedingungen Stand 05.05.2024) erstellt. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.