Du möchtest deine Kundinnen und Kunden in Bitcoin oder Stablecoins bezahlen lassen und dafür eine Rechnung stellen? Kein Problem! Als Unternehmer:in in Österreich kannst du selbst entscheiden, ob du Kryptowährungen als Zahlungsmittel für deine Dienstleistungen oder Produkte akzeptierst. Aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest – besonders, was Rechnungsstellung, Steuern und Buchhaltung angeht. Wir erklären dir hier alles im Detail, anhand einer Musterrechnung und eines Beispiels!
Rechnungen: Immer in Euro ausstellen
Auch wenn du Krypto-Zahlungen akzeptierst, müssen Rechnungen trotzdem in Euro ausgestellt werden.
Die Lösung: Füge einfach einen Hinweis auf der Rechnung ein, dass der Betrag auch in der gewünschten Kryptowährung (zum aktuellen Tageskurs) bezahlt werden kann. Ein Beispiel für so eine Rechnung findest du hier:
Umsatzsteuer und Buchhaltung bei in Bitcoin bezahlten Rechnungen
Ob der Betrag in Euro oder Bitcoin bei dir ankommt, ist steuerlich gesehen egal. Du musst ihn als Einnahme in Euro in deiner Buchhaltung erfassen.
Auch die Umsatzsteuer, die beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in der Regel im Inland (außer bei Kleinunternehmer:innen) anfällt, ist von dir in Euro an das Finanzamt abzuführen.
Wichtig!
Ob die Kryptowährungen anschließend in gesetzliches Zahlungsmittel wie Euro getauscht werden oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Erfassung als Einnahme.
Tipp: Steuerzahlung in Euro sicherstellen
Da das Finanzamt nur Zahlungen in Euro akzeptiert, solltest du sicherstellen, dass du genügend Euro zur Hand hast, um deine Steuerlast zu begleichen. Um auf der sicheren Seite zu sein und mögliche Kursschwankungen zu umgehen, ist es sinnvoll, den Steueranteil aus deinen Krypto-Einnahmen rechtzeitig in Euro umzutauschen.
Neben der Umsatzsteuer musst du auch Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Euro zahlen und daher einplanen.
Beispiel: Bob, der Developer, stellt Bitcoin in Rechnung
Bob, ein selbständiger Developer, arbeitet für ein Krypto-Projekt und hat mit seinem österreichischen Auftraggeber vereinbart, monatlich 10.000 Euro zuzüglich 20% Umsatzsteuer zu erhalten. Die Bezahlung erfolgt in Bitcoin, wobei der Betrag zum aktuellen Tageskurs auf Bobs Wallet transferiert wird.
Was bedeutet das für Bob?
- Bob muss den Euro-Wert der erhaltenen Bitcoins als Einnahme in seiner Buchhaltung erfassen.
- Diese Einnahmen sind steuerpflichtig – Bob muss Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlen.
- Um sicherzugehen, dass er genug Euro für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hat, sollte Bob den entsprechenden Anteil rechtzeitig in Euro umwandeln.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.