In diesem Beitrag erklären wir dir, was Krypto-Loans sind, welche steuerlichen Konsequenzen sie in Österreich haben könnten und welche Problembereiche zu beachten sind. Die Aufnahme von Krediten in Form von Stablecoins oder Kryptowährungen gegen die Hinterlegung von Sicherheiten („Collateral“ bzw. „Pfand“) über Protokolle wie CURVE oder AAVE hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Wichtig: Die folgenden Ausführungen spiegeln unsere persönliche Meinung basierend auf der aktuellen Wissens- und Rechtslage wider. Es handelt sich hierbei nicht um eine verbindliche steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte beachte, dass die österreichische Finanzverwaltung bislang keine offizielle Stellungnahme zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Loans abgegeben hat. Die steuerliche Beurteilung hängt immer von den konkreten Umständen deines Einzelfalls ab, und wir empfehlen dir dringend, dich bei Bedarf individuell beraten zu lassen.

Was sind Krypto-Loans?

Krypto-Loans sind eine Form von Darlehen, bei denen Kryptowährungen oder Stablecoins als Mittel zur Kreditaufnahme oder -vergabe genutzt werden. Der Kreditnehmer hinterlegt eine Sicherheit („Collateral“ bzw. „Pfand“) in Form von Kryptowährungen, die im verwendeten Protokoll gesperrt wird. Diese Sicherheit dient dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren.

Funktionsweise von Krypto-Loans

  • Überbesicherung: Der hinterlegte Sicherheitswert („Collateral“) übersteigt meist den geliehenen Betrag (z. B. 150 % Collateral für einen Kredit von 100 %).
  • Liquidation: Fällt der Wert der Sicherheiten unter eine bestimmte Schwelle, kann eine automatische Verwertung durch das Protokoll erfolgen.
  • Dezentrale Abwicklung: Die Besonderheit bei Krypto-Loans liegt in der Nutzung von Smart Contracts. Diese selbst ausführenden Programme auf Blockchain-Basis regeln automatisch und unveränderlich die Bedingungen des Kredits, wie Sicherheitshöhe, Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten.
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Beispiel: Krypto-Kreditvergabe über AAVE

AAVE ist ein dezentralisiertes Protokoll, bei dem Nutzer:innen entweder als Anbieter oder Kreditnehmer agieren können. Anbieter stellen Liquidität bereit und verdienen Zinsen, während Kreditnehmer Sicherheiten hinterlegen, um Liquidität in Form von Kryptowährungen zu erhalten.

  • Hinterlegung des Collaterals und Auszahlung der Kreditsumme:
    Ein Nutzer möchte 10.000 USDC (entspricht 9.500 EUR) leihen und hinterlegt 5 Ether (ETH) im Gegenwert von 12.000 USD. Die 5 Ether (ETH) müssen an den Smart Contract transferiert werden. Der Smart Contract übernimmt die Sicherstellung, dass die 5 ETH gesperrt bleiben, bis der Kredit zurückgezahlt wird. Der Loan-to-Value-Ratio beträgt in diesem Beispiel 83 % (10.000 USD/12.000 USD). Der Vertrag regelt auch die Verzinsung von beispielsweise 5 % jährlich, die in USDC zu zahlen ist.
  • Rückzahlung oder Liquidation:
    • Rückzahlungsszenario: Der Kreditnehmer zahlt 10.000 USDC zuzüglich Zinsen zurück und erhält seine 5 ETH zurück.
    • Liquidationsszenario: Sinkt der Marktwert der 5 ETH auf unter 12.000 USD, wird ein Margin Call ausgelöst. Wird dieser nicht erfüllt, verkauft der Smart Contract automatisch die 5 ETH, um den Kredit zu decken.

Steuerliche Einordung

Hinterlegung des Collaterals

Die Hinterlegung von Kryptowährungen als Sicherheit bei Krypto-Loans ähnelt in vielerlei Hinsicht dem traditionellen Finanzinstrument des Lombardkredits. Bei einem Lombardkredit werden Wertpapiere, Bankguthaben oder andere bewegliche Vermögenswerte als Sicherheit hinterlegt, um einen Kredit zu erhalten.

Die Besicherung erfolgt üblicherweise durch Finanzinstitute, die die hinterlegten Vermögenswerte treuhänderisch verwalten. Dabei verbleibt das Eigentum an den hinterlegten Vermögenswerten beim Kreditnehmer, während sie vom Finanzinstitut als Sicherheit gehalten werden.

Ähnlich verhält es sich bei Krypto-Loans: Hier dienen fungible Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Stablecoins als Sicherheiten. Diese werden jedoch nicht von Finanzinstituten, sondern durch Smart Contracts verwaltet.

Entsprechend sollte auch die Hinterlegung von Kryptowährungen als Sicherheit (Collateral) bei Krypto-Loans steuerlich kein Veräußerungsvorgang sein und somit nicht steuerpflichtig. Obwohl die Hinterlegung des Collaterals selbst kein steuerliches Ereignis darstellt, ist es dennoch erforderlich, die Anschaffungskosten des Kredits zu ermitteln. Der Wert des Kredits wird zum Zeitpunkt der Aufnahme durch den Marktwert der erhaltenen Kryptowährungen in Euro definiert. Im genannten Beispiel entspräche dies einem Betrag von 9.500 EUR (entspricht 10.000 USDC).

Rückzahlungszenario

Im Rückzahlungsszenario kommt es entscheidend darauf an, mit welchen USDC die Schuld beglichen wird.

Zwar legt der Gesetzgeber fest, dass Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerlich erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel relevant werden. Nach unserer Einschätzung lässt sich diese Regelung jedoch nicht auf die Tilgung von Krypto-Loans übertragen. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht um einen klassischen Tausch zwischen Kryptowährungen, sondern um deren Verwendung zur Begleichung einer bestehenden Verbindlichkeit. Hier gibt es zwei Varianten zu beachten:

  1. Tilgung mit neu erworbenen USDC: Wenn die 10.000 USDC am Markt für 9.600 EUR erworben und anschließend zur Tilgung des Kredits (10.000 USDC) verwendet werden, ergibt sich daraus ein Kursverlust von 100 EUR (9.500 EUR abzüglich 9.600 EUR). Mit der Begleichung der Schuld wird das hinterlegte Pfand (5 ETH) freigegeben, ohne dass dabei ein steuerlich relevanter Vorgang ausgelöst wird. Die steuerliche Einordnung der 5 ETH – ob als Krypto-Altvermögen oder Krypto-Neuvermögen – bleibt in diesem Fall unverändert.
  2. Tilgung mit bereits vorhandenen USDC: Werden die 10.000 USDC aus bestehenden Beständen verwendet, deren Wert seit dem Erwerb gestiegen ist (z. B. durch vorangegangene Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen oder durch Staking-Rewards), ist Folgendes zu beachten: Die Verwendung solcher Bestände zur Kreditrückzahlung könnte dazu führen, dass diese Wertsteigerungen, die bisher nicht versteuert wurden, dauerhaft der Besteuerung entzogen werden. Ein solches Vorgehen könnte steuerlich als missbräuchlich gewertet werden. Daher gehen wir davon aus, dass die Tilgung in solchen Fällen als steuerpflichtiger Vorgang betrachtet wird, was bedeutet, dass die bisher nicht versteuerten Wertsteigerungen im Rahmen der Rückzahlung zu versteuern sind. Für die Behandlung des hinterlegten Pfands gelten die bereits erläuterten Regelungen zur Rückzahlung mit neu am Markt erworbenen USDC.

Liquidationszenario

Wird die Schuld nicht beglichen, erfolgt – ähnlich wie bei der Verwertung eines Pfandes im Rahmen eines Lombardkredits – eine Liquidation des hinterlegten Collaterals.

Die steuerlichen Konsequenzen hängen dabei von der Qualifikation der hinterlegten Kryptowährungen ab:

  • Altvermögen als Pfand: Es kommt zu einem nicht steuerbaren Verkauf von Altvermögen.
  • Neuvermögen als Pfand: Es kommt zu einem steuerbaren Verkauf des Neuvermögens, welche bei Gewinnen dem Sondersteuersatz 27,5% unterliegen.
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Herausforderung bei der Abbildung in Krypto-Steuertools

Die Abbildung von Krypto-Loans in Steuertools stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Viele Tools sind auf klassische Kauf- und Verkaufstransaktionen ausgelegt und können komplexe Transaktionen wie die Hinterlegung von Collaterals, die Tilgung von Krediten oder Liquidationen oft nur eingeschränkt abbilden.

  • Komplexität der Daten: Die Darstellung von Loan-Transaktionen erfordert detaillierte Informationen über Zeitpunkte, Marktwerte und Bewegungen der zugrunde liegenden Assets.
  • Fehlende Standards: Da es keine einheitlichen Richtlinien gibt, kann die manuelle Anpassung in Steuertools notwendig sein, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist.

Wir empfehlen dir, bei der Nutzung von Krypto-Steuertools gezielt darauf zu achten, dass die spezifischen Anforderungen von Loan-Transaktionen unterstützt werden. Falls nötig, sollte eine individuelle Datenaufbereitung erfolgen, um eine korrekte steuerliche Bewertung sicherzustellen. Unser Partner questr unterstützt dich bei deiner Datenaufbereitung und bietet Hilfe zu Krypto-Steuertools an: questr.io

Unser Fazit zu Krypto-Loans

Krypto-Loans bieten eine innovative Möglichkeit, Liquidität zu schaffen, ohne Kryptowährungen direkt veräußern zu müssen. Sie zeichnen sich durch die Nutzung dezentraler Smart Contracts und flexibler Sicherheiten aus. Steuerlich betrachtet gibt es jedoch zahlreiche Unsicherheiten, da die österreichische Finanzverwaltung bisher keine Aussagen dazu veröffentlicht hat.

Krypto-Loans ist ein komplexes Thema, das besondere Aufmerksamkeit erfordert. Unsere Expert:innen unterstützen dich dabei, komplexe Transaktionen richtig steuerlich einzuordnen und entsprechend in dein Krypto Steuer Tools abzubilden. Du kannst hierzu gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich buchen – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen.  Enzinger Steuerberatung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.