Staking mit Altvermögen in Österreich: Was ist steuerlich beim Staking von Kryptowährungs-Altvermögen/Altbestand zu beachten?

Als Krypto-Altvermögen (manchmal auch als Altbestand bezeichnet) gelten Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 gekauft wurden und mindestens ein Jahr gehalten wurden (früher Haltefrist 1 Jahr). Diese können weiterhin steuerfrei verkauft werden.

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Seit der Umstellung auf das neue Steuerregime in Österreich, wird Kryptowährung nicht mehr in Alt- und Neuvermögen eingeteilt und auch die Haltefrist von 1 Jahr gilt nicht mehr. Alle Infos zu aktuellen Kryptowährungs-Besteuerung in Österreich findest du in unserem ausführlichen Beitrag: Krypto Steuer Österreich 2023/2024: Vollständige und einfache Anleitung!

Viele halten noch Altvermögen in ihrem Krypto-Portfolio. Kann mit diesem Altvermögen Staking betrieben werden, ohne die Steuerfreiheit auf diese Coins zu verlieren?

Staking mit Altvermögen/Altbestand

Du kannst auch Altvermögen (gekauft vor 01.03.2021) für Staking nützen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. Die laufenden Staking-Rewards stellen zwar Neuvermögen dar (erst bei Wechsel in EUR mit 27,5% zu besteuern, sofern es sich um echtes „Konsensstaking“ handelt), das Altvermögen (=“Substanz“) kann nach wie vor steuerfrei verkauft werden.

Wie versteuere ich Krypto-Gewinne in Österreich?

Hier findest du eine komplette und leicht verständliche Anleitung zur korrekten Versteuerung deiner Kryptowährungen und NFTs: Krypto Steuer Österreich 2023: Vollständige und einfache Anleitung!

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.