Der Zusammenbruch des Terra-Ökosystems ist wohl an niemandem unbemerkt vorbeigegangen. Der Stablecoin UST hat seine Bindung an den US-Dollar verloren und der Luna ist praktisch wertlos geworden.

Natürlich wünscht man sich hohe Gewinne, doch Verluste lassen sich in der Kryptowelt manchmal nicht vermeiden. Um herauszufinden, ob ein Verlust steuerlich verwertbar ist, ist in einem ersten Schritt zu untersuchen, ob es sich um LUNA handelt, die vor oder ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden. Wurden die LUNA vor dem 01.03.2021 angeschafft, sind die Verluste idR leider (auch bei Konvertierung in Fiatwährung) nicht verwertbar, da im Rahmen der alten Regelung (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften § 31 EStG) Verluste außerhalb der Jahresfrist irrelevant sind. Wurden die LUNA hingegen ab dem 01.03.2021 angeschafft, fällt eine steuerpflichtige Realisierung bereits unter die neue Regelung (gültig ab 01.03.2022). Eine steuerpflichtige Realisierung liegt vor, wenn LUNA in eine Fiatwährung getauscht wird (Achtung: Tausch in andere Kryptowährung oder Stablecoin ist kein Realisierungsvorgang!). In diesem Fall können Verluste mit anderen sondersteuersatzfähigen Kapitalvermögen (zB Aktien) im selben Jahr gegenverrechnet werden.  Auch eine Verrechnung mit Gewinnen aus der Konvertierung von anderen unter die Neuregelung fallenden Kryptowährungen in Fiatwährung in 2022 kann mit dem Verlust verrechnet werden.

Beispiel:

Bob hat am 01.03.2021 1000 LUNA um EUR 88.000 gekauft, welche nach dem Zusammenbruch des Terra-Ökosystem im Mai 2022 keinen Wert mehr haben. Er findet eine Börse, wo die 1000 LUNA in 0,20 Euro getauscht werden können. Bob hat auch ein Aktiendepot bei einer inländischen Depotbank. Aus dem Verkauf von Aktien im März 2022 hat er Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von EUR 100.000, wobei die Bank bereits einen KESt-Abzug in der Höhe von EUR 27.500 durchgeführt hat.

Lösung:

Bob hat Glück, er kann seine LUNA Verluste in Höhe von EUR 87.999,80 im Rahmen der Steuererklärung 2022 mit den Aktiengewinnen EUR 100.000 gegenverrechnen und kann so zumindest ein KESt-Gutschrift in Höhe von EUR 24.199,95 (27,5% von EUR 87.999,80) erhalten.

Bedauerlicherweise gibt in Österreich derzeit keine Möglichkeit Krypto-Verluste in den Folgejahren zu verwerten. Unser Nachbar Deutschland hat hier eine bessere Lösung: Dort gibt es Möglichkeiten den Krypto-Verlust im Vorjahr oder im Jahr danach zu verwerten.

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Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.