Krypto steuereinfach in Österreich – ab 1. Jänner 2024 müssen österreichische Anbieter wie Bitpanda und Coinfinity den automatischen KESt-Abzug für Kryptowährung durchführen.
Dieser gilt für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
Beim KESt-Abzug ab 2024 gibt es einiges zu beachten – wir haben dir das Wichtigste zu Krypto steuereinfach in Österreich anhand von Bitpanda zusammengefasst!
Kryptowährung: Was bedeutet steuereinfach in Österreich?
Steuereinfach bedeutet, dass Krypto-Dienstleister in Österreich wie Bitpanda die Kapitalertragssteuer (=KESt) für Ihre Kund:innen ans Finanzamt abführen.
Dies führt bei richtigen Angaben durch die Kund:innen zu einer sogenannten „Endbesteuerungswirkung“. Damit müssen diese Krypto-Gewinne nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Hintergrund: Kryptowährungen, die ab dem 01. März 2021 gekauft wurden werden mittlerweile wie andere Kapitalgewinne mit der KESt (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 27,5% besteuert.
Genauso wie es steuereinfache Broker für Kapitalanlagen gibt, müssen nun – ab 01. Jänner 2024 – auch österreichische Krypto-Anbieter den KESt-Abzug umsetzen.
Idealerweise sind das gute Neuigkeiten für die Kund:innen, die ab 2024 ihre Krypto-Einkünfte nicht mehr gesondert in ihre Steuererklärung aufnehmen müssen.
Jedoch gibt es einiges zu beachten und mögliche Stolpersteine, worauf wir in den nächsten Abschnitte eingehen werden!
Mehr Infos zu Krypto-Steuern in Österreich findest du auch hier!
Krypto-Anschaffungskosten mitteilen: Wie geht das bei Bitpanda steuereinfach?
Bei Bitpanda wirst du mittlerweile dazu aufgefordert, die Anschaffungskosten deiner Kryptowährungen mitzuteilen. Wenn du Krypto-Einzahlungen („deposits“) auf Bitpanda getätigt hast, wirst du in deinem Account darauf hingewiesen, dass du Daten angeben musst.
Die Daten musst du spätestens bei der Veräußerung der Kryptowährung in Euro angeben.
Es gibt es drei Möglichkeiten, die du auswählen kannst: 1. Anschaffungsdatum und -kosten angeben, 2. als Altvermögen deklarieren und 3. keine Angaben machen.
1. Anschaffungsdaten und -kosten angeben
Hier sind Anschaffungskosten und Anschaffungsdatum (oder alternativ ein Anschaffungszeitraum) anzugeben. Je nach Zusammensetzung und Umfang deines Krypto-Portfolios kann das einiges an Rechercheaufwand und Zeit beanspruchen. Krypto-Steuer-Tools (z.B. Blockpit und CoinTracking) können dir hier ein Hilfe sein.
Damit du mögliche Fehler in deinem Krypto-Steuer-Tool auf einen Blick erkennen kannst, haben wir hier jene zusammengefasst, die unseren Expert:innen immer wieder unterkommen. Gleichzeitig kannst du unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools für ganz Österreich in Anspruch nehmen. Wir lösen deine konkreten Steuertool-Probleme!
Du musst hier nur Krypto-Assets angeben, die du ab 01. März 2021 gekauft hast (Neuvermögen).
Wichtig! Die Anschaffungskosten für Neuvermögen müssen zum Gleitenden Durchschnittpreis mitgeteilt werden. Es handelt sich daher nicht um die tatsächlichen Anschaffungskosten einer Tranche, sondern um einen Durchschnittswert der Anschaffungskosten, wenn mehrere Tranchen derselben Kryptowährung auf einer Kryptowährungsadresse oder einem Wallet bzw. einer anderen Plattform verwahrt werden.
Zur Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises haben wir einen eigenen, ausführlichen Beitrag mit Beispielen verfasst. Du findest ihn hier!
Tipp: Speichere deine Daten und Quellen zu Anschaffungskosten zusätzlich für dich ab. Damit kannst du deine Angaben nachvollziehbar machen, sollte das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt nachfragen.
Wenn du deine Anschaffungskosten kennst und eingibst, kommt es von Seiten Bitpandas zu einer sogenannten Plausibilitätsprüfung. Diese läuft automatisiert ab. Im Wesentlichen werden deine angegebenen Anschaffungskosten zum angegebenen Anschaffungsdatum mit den historischen Kursen verglichen.
Sind die von dir genannten Anschaffungskosten plausibel, musst du keine weiteren Schritte setzen und Bitpanda führt ab dem Steuerjahr 2024 automatisch deine Steuern an das Finanzamt ab.
Sind deine Angaben nicht plausibel, werden 50% des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten angesetzt. Die tatsächlichen Anschaffungskosten musst du dann in deiner Steuererklärung angeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
2. Altvermögen deklarieren
Mit der Auswahl „Vor März 2021 gekauft“ deklarierst du eine Kryptowährung als Altvermögen.
Altvermögen unterliegt nicht dem KESt-Abzug. Wenn du dieses auf Bitpanda gegen Euro verkauft, führt Bitpanda keine Steuern ab.
3. Keine Angaben machen
Wenn du auf „Datum oder Kosten unbekannt“ klickst, muss Bitpanda deine Anschaffungskosten mit 50% des Veräußerungserlöses annehmen und wird diesen Betrag automatisch an das Finanzamt abführen.
Wichtig: Wenn du diese Auswahl triffst, musst du trotzdem deine Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben und dort die korrekten Anschaffungskosten bekanntgeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Somit ist diese Variante nur empfehlenswert, wenn man vorhat jedenfalls eine Steuererklärung mit den richtigen Daten zu machen oder wenn man sowieso eine Steuererklärung abgeben muss, weil man noch andere Krypto-Einkünfte (z.B. ausländische Plattform) angeben muss.
Bitpanda steuereinfach ab 2024: Wie berechne ich meine Anschaffungskosten
Aufgrund der vielen Änderungen der letzten Jahre bei der Steuerberechnung von Krypto-Gewinnen empfehlen wir die Angaben, die dir dein Krypto-Steuer-Tool zu Anschaffungskosten zur Verfügung stellt, jedenfalls stichprobenartig zu prüfen. Wie bereits erwähnt, sollten die Anschaffungskosten von Neuvermögen von deinem Krypto-Steuer-Tool mit dem Gleitenden Durchschnittspreis berechnet werden.
Ebenso schadet es nicht zu prüfen, ob Altvermögen und Neuvermögen korrekt zugeordnet sind.
Andere Krypto-Plattformen können deine Daten nicht mit Bitpanda teilen, daher musst du selbst deine Anschaffungskosten und -zeitpunkte ermitteln.
Beachte: Dies gilt auch für One Trading – vormals Bitpanda Pro. One Trading darf Bitpanda keine Angaben zu deinen Anschaffungskosten machen.
Hinweis: Auch für Kryptowährungen, die auf Bitpanda gekauft wurden aber zwischenzeitlich auf andere Wallets verschoben wurden, müssen Anschaffungskosten angegeben werden. Beachte auch hier den gleitenden Durchschnittspreis.
Staking-Rewards, Airdrops und Hardforks sind mit Anschaffungskosten 0 anzugeben. Sind sie vor dem 1. März 2021 zugeflossen sind sie als Altvermögen zu deklarieren.
Anschaffungskosten nach Krypto-zu-Krypto Tausch
Wenn du deine Kryptowährungen nicht einfach mit Euro gekauft hast, sondern sie durch den Tausch mit anderen Kryptowährungen erhalten hast, ermittelst du die Anschaffungskosten wie folgt:
Du musst in deiner Transaktionshistorie bis zu dem Zeitpunkt zurückgehen, an dem du jene Kryptowährungen mit Euro (oder anderer Fiat-Währung) gekauft hast, die du später getauscht hast.
Ausnahme: Solltest du Krypto-Altvermögen (vor 01.03.2021 erworben) in Krypto-Neuvermögen getauscht haben, dann sind als Anschaffungskosten für das Krypto-Neuvermögen der Euro-Wert des hingegebenen Krypto-Altvermögens zum Zeitpunkt des Krypto-zu-Krypto Tausches anzusetzen.
Je nach Portfolio kann das eine Herausforderung sein. Ein gutes Krypto-Steuer-Tool sollte dir diese Informationen geben können.
Was, wenn ich meine Krypto-Anschaffungskosten noch nicht berechnet habe?
Bitpanda muss deine Anschaffungskosten kennen, bevor du die jeweilige Kryptowährung in Euro veräußerst.
Wenn du keine Angaben machst werden pauschal 50% des Veräußerungserlöses angenommen und du muss die tatsächlichen Anschaffungskosten später in deiner Steuererklärung angeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Falsche Anschaffungskosten angegeben – was tun?
Solltest du deine Anschaffungskosten falsch angegeben haben und die jeweilige Kryptowährung noch nicht in Euro verkauft haben, gibt es laut Aussagen von Bitpanda momentan nur die Lösung, dass du diese Kryptowährungen von Bitpanda weg transferierst und sie danach wieder zurück an Bitpanda schickst. Dann kannst du neue Anschaffungskosten eingeben.
Wichtig! Solltest du unrichtige Angaben gemacht haben, die von Bitpanda als plausibel eingestuft wurden, bist du dennoch verpflichtet dies im Rahmen deiner Steuererklärung richtig zu stellen, da sonst auf Basis einer Steuerverkürzung mit vorsätzlichem Verhalten finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohen können.
Kann ich Bitpanda ohne KESt-Abzug nutzen?
Man hat laut Aussagen von Bitpanda die Möglichkeit keine Anschaffungskosten anzugeben, dann werden diese mit 50% vom Veräußerungserlös pauschal angenommen und dementsprechend KESt abgeführt. Im Rahmen einer Steuererklärung muss man dies jedoch richtigstellen. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Hinweis: Wenn man Anschaffungskosten angibt, hat man nur bedingt die Möglichkeit diese Positionen im Rahmen einer Steuererklärung neu zu bewerten.
Anschaffungsdaten für als Geschenk erhaltene Kryptowährung
Wenn du Kryptowährungen geschenkt bekommen hast und diese nun auf Bitpanda gegen Euro veräußern willst, brauchst du die Anschaffungskosten und – zeitpunkte des Geschenkgebers bzw. der Geschenkgeberin. Beachte auch hier die Unterscheidung in Alt- und Neuvermögen und den gleitenden Durchschnittspreis!
Unsere Steuer-Tipps zu Krypto-Geschenken findest du hier: Schenkung von Kryptowährung und NFTs: Was muss ich steuerlich beachten?
Weitere Fragen zu Bitpanda steuereinfach?
Bitpanda hat FAQs zu diesem Thema erstellt, diese findest du hier.
Alternativen zu steuereinfachen Krypto-Plattformen in Österreich
Wenn du das steuereinfache Angebot von Bitpanda nicht nützen willst, kannst du weiterhin ausländische Krypto-Plattformen nutzen.
Deine Krypto-Gewinne musst du dann wie gewohnt in deiner Steuererklärung angeben.
Hinweis: Ab 2026 müssen sowohl inländische als auch ausländische Krypto-Plattformen die Daten Ihrer Kund:innen mit dem Finanzamt teilen. Mehr dazu findest du hier.
Wann braucht man trotz Bitpanda steuereinfach eine Steuererklärung?
Auch wenn du Bitpanda mit dem automatischen KESt-Abzug nutzt, muss du eine Steuererklärung in Österreich abgeben, wenn:
- du keine oder nicht-plausible Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht hast und sie mit 50% des Veräußerungserlöses angenommen worden sind
- du falsche Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht hast
- du eine Verlustverwertung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen machen möchtest
- du Krypto-Plattformen nutzt, die nicht steuereinfach sind (alle ausländischen Plattformen, z.B. Binance, Kraken, Coinbase uvm.)
- du Einkünfte aus dem Defi-Bereich hast
Bitpanda steuereinfach: Mögliche Nachteile
Bitpanda führt den automatischen KESt-Abzug gleich bei der Veräußerung der Kryptowährung durch. Du musst also sofort deine Steuer bezahlen.
Im Gegensatz dazu hast du bei ausländischen Krypto-Plattformen einen gewissen „Liquiditäsvorteil“: Du musst deine Steuern erst mit dem Einreichen deiner Steuererklärung zahlen, sprich am 30.6. des Folgejahres oder, wenn du über eine:n Steuerberater:in einreichst, noch später.
Wie versteuere ich Krypto-Gewinne in Österreich?
Hier findest du eine komplette und leicht verständliche Anleitung zur korrekten Versteuerung deiner Kryptowährungen und NFTs: Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
Außerdem haben wir gemeinsam mit den Krypto-Daten-Profis von questr unseren ersten Krypto Steuer Österreich Guide als kostenloses E-Book veröffentlicht:
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Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.