Wie sind Rückzahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Mt. Gox in Österreich zu versteuern und wie kannst du sie korrekt in dein Krypto-Steuertool eintragen? Das alles besprechen wir in diesem Beitrag.
Mt. Gox und das Insolvenzverfahren
Mt. Gox, einst die weltweit größte Bitcoin-Börse, war eine japanische Plattform, die 2010 gegründet wurde und in den frühen Jahren des Kryptowährungsmarktes eine zentrale Rolle spielte. Im Jahr 2014 erschütterte die Nachricht von einem massiven Hack die Kryptowelt: Mt. Gox meldete, dass über 850.000 Bitcoin (damals rund 450 Millionen US-Dollar wert) aufgrund von Sicherheitslücken gestohlen worden waren.
Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert eines Bitcoin bei etwa 450 bis 500 US-Dollar. Dieser Vorfall führte zur Insolvenz von Mt. Gox und hinterließ Tausende von Kundinnen und Kunden, die ihre Bitcoin verloren hatten und um Rückzahlungen kämpften.
Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzungen und komplexen Insolvenzverfahren wurde ein Plan entwickelt, um die verbleibenden Vermögenswerte von Mt. Gox an die Gläubiger zurückzuzahlen. Im Jahr 2023, fast ein Jahrzehnt nach dem Vorfall, begann die Auszahlung von Bitcoin an berechtigte Kundinnen und Kunden. In diesem Beitrag analysieren wir, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind und wie sie in einem Krypto-Steuertool erfasst werden sollten.
Steuerliche Einordnung der Mt. Gox Rückzahlungen
Vorab sei gesagt, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine spezifischen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Rückzahlungen aus der Insolvenz von Mt. Gox vorliegen. Es besteht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Für die steuerliche Beurteilung muss untersucht werden, wie das Vertragsverhältnis zwischen Mt. Gox und den Kunden gestaltet war. Eine Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mt. Gox zeigt, dass die Plattform Bitcoins im Namen und im Auftrag ihrer Kunden verwahrt hat. Dies deutet darauf hin, dass Mt. Gox als Verwahrer auftrat.
Wenn Bitcoins im Namen und im Auftrag des Kunden verwahrt werden, so besteht in der Regel ein sogenanntes Aussonderungsrecht. Dies bedeutet, dass die Bitcoins nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern an ihren rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden müssen. Die Rückzahlung der Bitcoin von Mt. Gox an den Kunden stellt somit kein steuerliches Ereignis dar, da der Kunde lediglich seine bereits im Eigentum befindlichen Bitcoins zurückerhält. Hinsichtlich der Anschaffungskosten und des Anschaffungszeitpunkts bleibt es beim ursprünglichen Erwerb.
Da der Erwerb der zurückerhaltenen Bitcoins vor dem 01.02.2021 erfolgte, handelt es sich dabei um Krypto-Altvermögen. Solches Krypto-Altvermögen kann steuerfrei verkauft werden, da die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist. Der Veräußerungsgewinn ist daher nicht zu besteuern.
Auch bei einem Tausch der Bitcoins in andere Kryptowährungen bleibt die steuerliche Behandlung unverändert: Es handelt sich um die Veräußerung von Krypto-Altvermögen, die nicht besteuert wird. Als Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung wird der Marktwert der hingegebenen Bitcoins im Zeitpunkt des Tauschvorgangs angesetzt.
Um die Eigenschaft als Krypto-Altvermögen nachzuweisen – auch im Rahmen von Mittelherkunftsüberprüfungen – ist es wichtig, dass der ursprüngliche Anschaffungsvorgang durch Belege oder Transaktionsverläufe dokumentiert wird.
Eintragung der Mt. Gox Rückzahlungen in ein Krypto-Steuertool
Du kannst in deinem Steuertool (z.B. CoinTracking oder Blockpit) ein eigenes Wallet für deine Mt. Gox Transaktionen inklusive Ein- und Auszahlungen anlegen. Damit die Altvermögens-Eigenschaft erhalten bleibt, müssen die dort verwahrten BTC mit dem damaligen Anschaffungszeitpunkt eingetragen werden. Von diesem erstellen Mt. Gox-Wallet aus trägst du dann die BTC-Auszahlung ein, wenn die BTC an ein anderes deiner Wallets transferiert werden. Dort sollte dann eine Einzahlung aufscheinen.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.