Aktualisiert am 02.01.2024
Was ist bei der Schenkung von Kryptowährungen (Bitcoin, Altcoins, NFTs) in Österreich alles zu beachten?

Fällt auf die Schenkung von Kryptowährungen oder NFTs in Österreich Steuer an?

Schenkungen im Bereich von Krypto-Assets wie Kryptowährungen oder NFTs unterscheiden sich grundsätzlich kaum von anderen Schenkungen wie beispielsweise einer Schenkung von Bargeld oder Goldmünzen.

Da es in Österreich seit mehreren Jahren keine Schenkungssteuer mehr gibt, löst eine Schenkung weder für Geschenkgeber noch Beschenkten eine Steuerpflicht aus.

Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass es keine Gegenleistung für die Übertragung der Krypto-Assets (z.B. Kryptowährungen wie Bitcoin oder NFTs) gibt.

Das heißt, wenn jemand beispielsweise zu Weihnachten Bitcoin schenken möchte, dann führt das weder bei ihm noch beim Beschenkten zur Besteuerung.

Unsere volle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!

Krypto Steuer Österreich Guide

Kann man mit einer Schenkung von Kryptowährung oder NFTs die Steuer umgehen?

Sollte man auf die Idee kommen sich gegenseitig Schenkungen zu machen, um damit eine eventuelle Gewinnrealisierung zu umgehen, handelt es sich in der Regel um einen steuerpflichtigen Tauschvorgang.

Beispielweise liegt keine Schenkung vor, wenn man jemandem Bitcoin schenkt und dafür Ethereum zurückgeschenkt bekommt.

Sollten dir hier Fehler unterlaufen sein, empfehlen wir unseren Artikel zum Thema Selbstanzeige und Krypto-Steuerhinterziehung.

Meldeverpflichtung bei Krypto-Schenkungen

Auch wenn es keine Schenkungssteuer mehr gibt, so besteht trotzdem eine Meldeverpflichtung gem. § 121a BAO wenn der Geschenkgeber oder Beschenkte im Zeitpunkt der Schenkung in Österreich ansässig ist:

  • Unter Fremden gilt grundsätzlich eine Grenze von EUR 15.000,- pro Schenkung bis zu der keine Meldung durchgeführt werden muss.
    • ACHTUNG: Wenn innerhalb von 5 Jahren mehrere Schenkungen an dieselbe Person durchgeführt werden, die in Summe mehr als EUR 15.000,- betragen, ist ebenfalls eine Meldung zu machen.
  • Unter Familienangehörigen beträgt die Grenze EUR 50.000,- pro Schenkung.
    • ACHTUNG: Wenn innerhalb eines Jahres mehr als EUR 50.000,- an dieselbe Person geschenkt wird, ist eine Meldung zu machen.
  • Beachte: Für die Wertgrenze ist der Wert der Krypto-Assets zum Zeitpunkt der Schenkung relevant, nicht der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung!

Eine Schenkungsmeldung ist binnen 3 Monaten ab Erwerb (= Übertragung der Krypto-Assets) beim Finanzamt zu erstatten. Die Meldung kann über FinanzOnline durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich eine Schenkung von Kryptowährung oder NFTs nicht melde?

Bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des gemeinen Wertes des durch die nicht angezeigten Vorgänge übertragenen Vermögens geahndet wird.

Wie dokumentiere ich eine Schenkung von Krypto-Assets?

Um aus steuerlicher Sicht keine Fehler zu machen, empfehlen wir folgende Dokumentation:

Generell empfehlen wir immer einen schriftlichen Schenkungsvertrag aufzusetzen, um den Vorgang zu dokumentieren.

Der Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Name und Anschrift des Geschenkgebers und des Beschenkten
  • den genauen Zeitpunkt der Schenkung
  • die Menge der übertragenen Krypto-Assets (also z.B. 3,458189 BTC)
  • den Wert der Kryptos zum Zeitpunkt der Schenkung
  • die ursprünglichen Anschaffungskosten inkl. Herkunftsnachweis der geschenkten Kryptos (z.B. Rechnung oder Screenshot, die den seinerzeitigen Kauf des Geschenkgebers belegen)
  • das Datum der ursprünglichen Anschaffung
  • die involvierten Wallet-Adressen
  • die Transaktion als Screenshot oder Verlinkung auf Transaktions-Hash im jeweiligen Blockchain-Explorer
  • Das Datum des Vertrags, Ort und Unterschrift der beteiligten Personen

Generell ist es wichtig alle Vorgänge im Zusammenhang mit Krypto-Assets genau zu dokumentieren, da auch Banken Euro-Auszahlungen aus dem Verkauf von Krypto-Assets verweigern können, wenn man nicht genau nachweisen kann, woher die Kryptowährungen oder NFTs stammen. Häufig werden auch Nachweise über die korrekte Besteuerung verlangt, um sicherzustellen, dass keine Steuern hinterzogen wurden.

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Folgen beim späteren Verkauf geschenkter Krypto-Assets

Werden geschenkte Kryptowährungen oder NFTs später vom Beschenkten verkauft, dann sind für die Ermittlung der Behaltefrist und des Veräußerungsgewinns die ursprünglichen Anschaffungskosten des Geschenkgebers relevant.

Beispiel 1:

Hat der Beschenkte Bitcoins im Jahr 2022 geschenkt bekommen, die der Geschenkgeber im Jahr 2015 für EUR 100,- angeschafft hat und veräußert der Beschenkte diese Bitcoins in weiterer Folge im Jahr 2023 für EUR 1.000,-, dann ist der Verkauf steuerfrei, da die Bitcoins steuerlich als Altvermögen gelten.

Beispiel 2:

Wenn die im Jahr 2022 geschenkten Bitcoins aber vom Geschenkgeber erst Ende 2021 für EUR 200,- angeschafft worden wären und dann vom Beschenkten im Jahr 2023 für EUR 1.000,- verkauft werden, so ist der Gesamtgewinn von EUR 800,- für den Beschenkten mit dem Sondersteuersatz 27,5% steuerpflichtig, da diese Anschaffung unter das neue Besteuerungsregime fällt.

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Wie hat sich die Reform der Besteuerung von Kryptowährungen auf Schenkungen ausgewirkt?

Auf die Meldevorschriften und die Grenzen für die Anzeigepflicht von Schenkungen hatte die Änderung gar keine Auswirkungen.

Es ist dafür auch weiterhin der aktuelle Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Schenkung relevant. Für den Geschenkgeber und den Beschenkten fallen auch weiterhin keine Steuern im Rahmen der Schenkung an.

Da es allerdings keine Spekulationsfrist für nach dem 28.02.2021 angeschaffte Kryptowährungen mehr gibt (Neuvermögen), fällt beim Verkauf von solchen Kryptowährungen immer eine Steuer von 27,5% an.

Werden aber Kryptowährungen verkauft, die ursprünglich vom Geschenkgeber bereits vor dem 28.02.2021 angeschafft worden sind (Altvermögen) und die vom Geschenkgeber oder Beschenkten insgesamt mehr als 1 Jahr gehalten wurden, ist der Verkauf auch weiterhin steuerfrei möglich.

Damit der Gewinn richtig berechnet werden kann, ist es auch weiterhin wichtig, dass der Geschenkgeber dem Beschenkten die korrekten Anschaffungskosten mitteilt. Generell empfehlen wir auch weiterhin alle in der Dokumentation genannten Punkte in einen Schenkungsvertrag aufzunehmen.

Du hast weitere Fragen zur Schenkung von Krypto-Assets?

Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Schenkungen oder zu Selbstanzeigen hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!

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Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.