Aktualisiert am 23.04.2024
Woher weiß das Finanzamt von deinen Kryptowährungen und was kannst du tun, um dich vor einer Strafe zu schützen? Die Expertinnen und Experten von cryptotax erklären dir alles zum Thema Krypto-Steuer umgehen und Selbstanzeige in Österreich: Krypto-Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, Strafverfahren und wo du Hilfe bekommst!
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
Teilen Krypto-Plattformen Kunden-Daten mit dem Finanzamt?
Im Sommer 2023 häuften sich die Spekulationen zu einem Datenpaket, das die deutschen Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen von einer Krypto-Plattform – bitcoin.de – erhalten hatten.
Darin soll das Finanzamt nach möglichen Steuerschuldnern und -schuldnerinnen gesucht haben, die ihre Kryptowährungen nicht in der Steuererklärung angegeben hatten.
Es ging dabei um Tausende Krypto-Anleger und -Anlegerinnen und ihre Krypto-Gewinne ab dem Jahr 2017.
Es ist üblich, dass die deutschen Finanzbehörden, oder auch anderer Länder, solche Erkenntnisse mit dem österreichischen Finanzamt teilen.
Es ist anzunehmen, dass die Finanzbehörden nun auch Daten-Auskünfte von anderen Krypto-Plattformen fordern werden.
Wie wird das Finanzamt in Zukunft von deinen Krypto-Assets erfahren? Lies hier weiter: Ab 2026 werden deine Kryptowährungen automatisch dem Finanzamt gemeldet – DAC 8 Überblick
Krypto-Steuerhinterziehung: Wie kann ich mich vor einer Strafe schützen?
Wenn du bisher immer alles richtig in deiner Steuererklärung angegeben hast, musst du keine Angst haben.
Wir empfehlen jedoch allen Krypto-Begeisterten in Österreich, die ihre Einkünfte bisher nicht versteuert haben, das möglichst rasch nachzuholen.
Wenn das Finanzamt bereits über deine Krypto-Einkünfte Bescheid weiß, ist es nämlich meist zu spät um noch ohne Strafe davonzukommen!
Du kannst einfach einen Termin bei unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich buchen, um deinen individuellen Fall zu besprechen: gemeinsam finden wir eine gute Lösung!
Ist eine Selbstanzeige nötig?
Mit einer Selbstanzeige und zugehöriger Offenlegung deiner Transaktionshistorie und Steuerberechnung kannst du, wenn du das ganze rechtzeitig machst, ohne Strafe deine Steuer nachzahlen.
Wenn allerdings schon eine Prüfung eingeleitet oder ein konkreter Verdacht da ist, musst du neben der Nachzahlung deiner Steuer auch mit einer Strafe rechnen.
Wie viel Steuer muss ich bei einer Selbstanzeige bezahlen?
Bei Selbstanzeigen gilt es Details in Bezug auf die unterschiedlichen Steuersätze und Steuerregeln zu beachten. Grundsätzlich werden deine nicht versteuerten Krypto-Einkünfte mit jenem Steuersatz und jenen Besteuerungsregeln besteuert, die im jeweils betroffenen Jahr galten.
In Österreich gab es mit den Jahren 2022 und 2023 große Änderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen. Je nachdem, welches Jahr von der Selbstanzeige betroffen ist, können ein anderer Steuersatz und auch andere Besteuerungsregeln Anwendung finden!
Wir haben dir in den nächsten Abschnitten die Eckpunkte nach Jahren zusammengefasst! Für individuelle Beratung buch‘ einfach unsere Online-Steuerberatung – persönlich und flexibel für ganz Österreich.
Krypto-Steuern bis inklusive 2021
Wenn du deine Krypto-Gewinne zum Beispiel von 2015 bis 2021 nicht versteuert hast, dann gelten die alten Besteuerungsregeln:
Bis zum Jahr 2021 sind Krypto-Gewinne mit dem progressiven Steuersatz (zwischen 0% und 55% je nach Einkommen) des betroffenen Jahres zu besteuern. Dies ist derselbe Steuersatz, der z.B. auch für nichtselbstständige Arbeit entrichtet werden muss, und richtet sich nach der Gesamthöhe deines Einkommens in einem Jahr.
Beachte: Auch die Steuerstufen im progressiven Steuersatz wurden in den letzten Jahren immer wieder angepasst.
Bis einschließlich 2021 galt außerdem, dass der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung besteuert wird. Das bedeutet, dass bei jedem Tauschvorgang zwischen Kryptowährungen oder zwischen Kryptowährung und Euro berechnet wurde, wie hoch dein Gewinn oder Verlust im Vergleich zu den Anschaffungskosten war.
Außerdem galt, dass Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden konnten.
Beachte: Mittlerweile zählt nur noch zum Altvermögen, was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde und dann länger als ein Jahr gehalten wurde. Diese Kryptowährungen können auch weiterhin steuerfrei verkauft werden.
Bei den Einkünften aus Kryptowährungen gab es die wichtige Unterscheidung zwischen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG) und Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG). Einkünfte aus Spekulationsgeschäften sind Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Kryptowährungen. Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG) ergeben sich hingegen üblicherweise, wenn du z.B. Belohnungen (Rewards) für etwas bekommen hast.
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt EUR 440,00 nicht überschreiten. Auch für Einkünfte aus Leistungen muss keine Steuer bezahlt werden, wenn ein Betrag von EUR 220,00 nicht überschritten wird.
Leider können Einkünfte aus Leistungen nicht mit Spekulationsverlusten ausgeglichen werden. Wenn du also in einem Jahr mit dem Verkauf von Kryptowährungen Verluste erlitten hast, kannst du diese bedauerlicherweise nicht verwerten und deine Einkünfte aus Leistungen werden wie vorgesehen besteuert.
Krypto-Steuern im Jahr 2022
Für Einkünfte ab dem 1. März 2022 gelten neue Besteuerungsregeln. Du kannst auch beantragen, dass die neuen Besteuerungsregeln bereits ab dem 1. Jänner 2022 gelten.
Das Wichtigste: Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen werden nicht mehr besteuert. Erst wenn du deine Kryptowährungen in Euro (oder eine andere Fiat-Währung) tauscht, werden Gewinne oder Verluste berechnet und diese müssen versteuert werden.
Ebenso fällt in die Besteuerung, wenn du deine Kryptowährungen in NFTs tauscht, oder mit Kryptowährungen für etwas bezahlst, z.B. Dienstleistungen und Waren. In diesen Fällen wird ebenso berechnet, ob du deine Kryptowährungen mit Gewinn oder Verlust veräußert hast.
Beachte: Ab 2022 zählen Krypto-Einkünfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden idR wie andere Kapitaleinkünfte mit dem Steuersatz von 27,5% besteuert (nicht mit dem progressiven Steuersatz wie in den Jahren davor).
Ab 2022 ist es, anders als bis 2021, außerdem möglich, laufende Einkünfte (Lending-Rewards u.ä.) mit Verlusten aus Kryptowährungsverkäufen (gegen Fiat-Währung, siehe oben) im gleichen Kalenderjahr gegenzurechnen.
Außerdem können ab 2022 Krypto-Einkünfte mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sofern sie dem gleichen Steuersatz unterliegen (z.B. Gewinne/Verluste aus Aktien). Das heißt, du kannst hier einen Verlustausgleich durchführen und vielleicht sogar zu viel bezahlte KESt im Wege der Steuererklärung rückerstattet bekommen.
Alles zum Thema Verlustausgleich, haben wir dir hier zusammengefasst: Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
Krypto-Steuern ab dem Jahr 2023
Falls du deine Krypto-Einkünfte nicht in deiner Steuererklärung angibst, gilt bei einer Selbstanzeige in späteren Jahren, dass ab 2023 die Anschaffungskosten mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren berechnet werden.
Diese Berechnungsmethode haben wir hier erklärt: Krypto Steuern berechnen: Gleitender Durchschnittspreis
Ansonsten gelten ab dem Jahr 2023 die gleichen Steuerregeln, wie im Jahr 2022. Mehr Infos dazu findest du in unserem kostenlosen Krypto Steuer Guide!
Was für alle Jahre gilt
- NFTs können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Für Verkäufe innerhalb der Jahresfrist gilt der progressive Einkommenssteuersatz.
- Verluste aus Kryptowährungen bzw. Kapitalvermögen können nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden.
- Altvermögen, das vor dem 1.3.2021 gekauft wurde, kann auch später noch steuerfrei verkauft werden (sofern es länger als ein Jahr gehalten wurde).
- Es fallen sogenannte Anspruchszinsen an, wenn man Steuern zu spät bezahlt, wie es bei einer Selbstanzeige der Fall ist. In manchen Fällen setzt das Finanzamt auch einen Verspätungszuschlag fest.
- Der ausstehende Steuerbetrag muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides an das Finanzamt überwiesen werden.
Du hast noch Fragen zu deinem konkreten Fall? Buch‘ einfach eine Online-Steuerberatung mit unseren auf Krypto-Einkünfte spezialisierten Steuerberater:innen!
Kryptowährung Steuer umgehen: Ist das möglich?
Nein, wenn du zum Zeitpunkt deiner Einkünfte in Österreich gelebt hast, dann musst du deine Steuer auch hier bezahlen. Gerade der Fall von bitcoin.de zeigt auch, dass das Finanzamt zwar nicht immer sofort bei dir vor der Türe steht aber auch Jahre später noch anklopfen kann.
Alle Fragen zu Krypto-Steuern in Österreich beantworten wir hier!
Was passiert, wenn man Einkünfte aus Kryptowährungen nicht versteuert?
Wenn du deine Einkünfte wissentlich nicht versteuerst oder dich damit abfindest, dass du womöglich Steuern zahlen müsstest und es nicht tust, dann machst du dich der Abgabenhinterziehung strafbar. Die Höhe der Strafe hängt davon ab:
- wie viele Jahre betroffen sind
- wie hoch der hinterzogene Steuerbetrag war
- ob du schon Mal Steuern hinterzogen hast
- ob du nur grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
Achtung! Vorsatz ist bereits das ernstlich für möglich halten einer Hinterziehung – wenn du also weißt, dass du wahrscheinlich Steuern zahlen müsstest, dich aber damit abfindest es nicht zu tun.
Die Strafe kann bis zum zweifachen des hinterzogenen Steuerbetrags betragen, wobei sie sich auf mindestens 10% davon bemisst.
Zusätzlich ist natürlich die Steuer nachzubezahlen.
Krypto: Was passiert, wenn man keine Steuererklärung macht?
Gibst du keine Steuererklärung ab, obwohl du das eigentlich müsstest, begehst du eine Abgabenhinterziehung.
Wenn du Krypto-Einkünfte gehabt hast, und sich daraus eine Steuer ergibt, musst du grundsätzlich immer eine Steuererklärung abgeben.
Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin und anderen Krypto-Gewinnen?
Das Finanzamt in Österreich kann auf verschiedensten Wegen von deinen Kryptowährungen erfahren, hier sind ein paar Beispiele:
- Eine Möglichkeit ist die Datenweitergabe von Börsen wie bei bitcoin.de in Deutschland.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung von Banken im Rahmen von Vorsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention.
- Es kann aber auch sein, dass im Rahmen einer anderen Überprüfung Daten von dir gefunden werden, die dann näher untersucht werden.
- Ein Klassiker sind auch Anzeigen aus dem Bekanntenkreis.
Kann das Finanzamt Kryptowährungen einsehen?
Wenn das Finanzamt dir deine Walletadresse(n) zuordnen kann, sieht es natürlich welche Bestände du hast, da die Blockchain öffentlich einsehbar ist.
Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?
Wenn du steuerpflichtige Einkünfte aus Kryptowährungen hast, dann musst du die in der Steuererklärung angeben. Welche Gewinne und Einkünfte steuerpflichtig sind, kannst du ganz einfach auf unserer Website nachlesen.
Wie prüft das Finanzamt Krypto-Gewinne?
Im Rahmen einer Überprüfung musst du alle relevanten Unterlagen offenlegen.
Das heißt, dass du Börsenauszüge, Wallet-Adressen und andere relevante Daten dem Finanzamt zur Überprüfung zur Verfügung stellen musst.
Wie kann mir ein Steuerberater für Kryptowährungen nun helfen?
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax bereits seit Jahren spezialisiert in dem Bereich und kann dir natürlich deine Fragen beantworten.
Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen questr.io können wir dir auch dabei helfen deine Krypto-Daten richtig zu dokumentieren und die relevanten Zahlen für deine Steuererklärung zu berechnen.
Ob du dann mit unserer Hilfe selbst deine Erklärung ausfüllst, oder ob wir gleich alles übernehmen sollen, bleibt dann dir überlassen! Zu unseren Leistungen.
Krypto: Kann ich einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen?
Am einfachsten kannst du einem Strafverfahren entgehen, indem du gemeinsam mit uns zuerst deine Krypto-Assets richtig dokumentierst und wir dann im nächsten Schritt eine Selbstanzeige für dich beim Finanzamt einbringen.
In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche Kundinnen und Kunden in solchen Fällen begleiten.
Achtung! Der Zeitpunkt ist hier entscheidend, wenn bereits Ermittlungen gegen dich eingeleitet worden sind, zum Beispiel eine Finanzamtsprüfung oder dem Finanzamt deine Hinterziehung bereits bekannt ist, könnte es schon zu spät für die Straffreiheit sein.
Wir empfehlen die daher nicht zu warten, sondern deine Krypto-Steuer jetzt gemeinsam mit uns in Ordnung zu bringen!
Wenn du Fragen zur korrekten Dokumentation von Kryptowährungen hast, dann vereinbare einen Termin für eine Steuertool-Beratung!
Wenn du weitere Fragen zu Besteuerung, Eintragung in deine Steuererklärung oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Steuerberatung bei unseren Expert:innen!
Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.